Rauchwarnmelder

Wird ein Feuer bemerkt, ist es oft schon zu spät. Denn Brandrauch ist hochgiftig und kann bei Schlafenden schon nach drei Atemzügen dazu führen, das Bewusstsein zu verlieren und schließlich zu ersticken. Dieses Horrorszenario ist leicht zu verhindern: Rauchmelder (Fachlich korrekt eigentlich Rauchwarnmelder, aber Rauchmelder hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert) retten Leben.

 

Sie sind nicht teuer und können problemlos angebracht werden. Rauchmelder reagieren auf Brandrauch, so dass im Fall des Falles ein lautes Warnsignal ertönt. Doch Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Es gibt hierbei deutliche Qualitätsunterschiede. Gute Geräte erkennen Sie am VdS-Gütesiegel, das auf der Verpackung und auf dem Gerät selbst angebracht ist.

 

In Privaträumen kommen häufig optische Rauchmelder zum Einsatz. Rauchmelder für Wohnungen arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Innerhalb einer Prüfkammer befindet sich eine kleine, sparsame LED. Weiter befindet sich ein lichtempfindlicher Sensor in der Prüfkammer, der allerdings im Normalfall nicht beleuchtet wird.

 

Wenn Rauch in die Prüfkammer gelangt, werden die Lichtstrahlen von den Rauchpartikeln abgelenkt. Ein ähnlicher Effekt tritt auf, wenn Sie mit dem Auto durch starkem Nebel fahren und das Fernlicht einschalten: Das Licht wird gestreut und es wird „irgendwie überall“ hell.

Beim Rauchmelder treffen die abgelenkten Lichtstrahlen nun auch auf den lichtempfindlichen Sensor und lösen den Alarm aus. Rauchmelder können vollkommen eigenständig arbeiten oder – je nach Bauweise – per Draht oder Funk miteinander verknüpft werden. Bei verknüpften Meldern kann ein Alarm zeitgleich über alle Melder ausgeben werden. Natürlich lassen sich auch an jede VdS Home-Alarmanlage die passenden Rauchmelder anschließen.

 

Eine einheitliche Regelung, die alle Haushalte bundesweit erfasst, besteht nicht. Jedoch sehen die meisten Bauordnungen der Länder spezielle Regelungen für den Bereich der Rauchwarnmelder vor. In Brandenburg existiert aktuell keine Pflicht zur Montage. Die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt (Oder) LZ Stadt-Mitte hält die Montage eines Rauchwarnmelders auch ohne gesetzliche Pflicht für sinnvoll.

 

Rheinland-Pfalz (2003)
  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012
Saarland (2004)
  • in Neu- und Umbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
Schleswig-Holstein (2005)
  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.Dezember 2010 (Änderung vom 12.12.08)
Hessen (2005, Änderung 2011)
  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.Dezember 2014

Hamburg (2006)

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2010

Mecklenburg-Vorpommern (2006)

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2009
Thüringen (2008)
  • in Neu- und Umbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
Sachsen-Anhalt (2009)
  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2015

Bremen (2010)

  • in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2015
Niedersachsen (ab 1.11.2012)
  • in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
  • Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen bis 31. Dezember 2015

Bayern (ab 1.1.2013)

  • in Wohnungen von Neubauten oder genehmigungspflichtigen Umbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen
  • Nachrüstpflicht für bereits bestehende Wohnungen bis 31. Dezember 2017

 

Nordrhein-Westfalen (ab 1.4.2013)
  • in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
  • Nachrüstpflicht für bereits bestehende Wohnungen bis 31. Dezember 2016

 

Weitere Informationen finden Sie bspw. auf der Homepage der VdS Schadensverhütung GmbH: www.vds-home.de

 

Quellen:

www.vds-home.de

www.youtube.com